Fraktionen

Die Parteien und die Wählervereinigung im Rat der Stadt Brühl haben sich zu insgesamt fünf Einzelfraktionen zusammengeschlossen. Nach § 56 der Gemeindeordnung NW sind Fraktionen freiwillige Vereinigungen von Mitgliedern des Rates und müssen aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und der Entscheidungsfindung im Rat mit und dürfen ihre Auffassung zu einem Thema auch öffentlich darstellen.